In die EU eingeführte Arzneimittel müssen innerhalb der EU und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) einer Chargenprüfung unterzogen werden*. Sobald das Vereinigte Königreich (UK) die EU verlässt (Brexit), müssen Arzneimittelhersteller, die zuvor in UK Chargenprüfungen durchgeführt haben, ihre Chargenprüfungen in die EU bzw. den EWR verlagern, um ihre Produkte zu importieren ...